Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch NESTAAN NV an seine belgischen und ausländischen Kunden. NESTAAN SA (im Folgenden „NESTAAN“) ist ein Unternehmen mit Geschäftssitz in der Leuzestraat 101, 8510 Bellegem, Belgien, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen ZDU unter der Nummer BE 0477.157.153.
 

 Artikel 1 – Gegenstand

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen legen, unbeschadet der Anwendung besonderer Bedingungen, die jeweiligen Pflichten von NESTAAN und seinen Kunden im Rahmen der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen durch NESTAAN fest. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Aufträge, die NESTAAN erteilt werden. Sämtliche Abweichungen und Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NESTAAN. 
1.2. Indem er den Bestellschein oder das Angebot für Waren oder Dienstleistungen von NESTAAN unterschreibt oder die von NESTAAN übermittelt Bestellbestätigung akzeptiert, erklärt der Kunde ausdrücklich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie vorbehaltlos zu akzeptieren. 
1.3. NESTAAN behält sich das Recht vor, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Aufträge, die nach dem Inkrafttreten einer solchen Änderung erteilt wurden.
1.4. Im Fall von Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen von NESTAAN und denjenigen seiner Kunden wird vereinbart, dass die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang haben. Andernfalls bleiben die Bestimmungen, von denen nicht ausdrücklich abgewichen wird, ergänzend anwendbar, sofern sie von NESTAAN angenommen wurden.

Artikel 2 – Gültigkeit der Angebote

2.1. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen beträgt die Gültigkeit der Angebote von NESTAAN 30 Kalendertage ab dem Datum ihrer Ausstellung. 
2.2. NESTAAN und der Kunde sind erst ab dem Moment vertraglich gebunden, in dem 1) entweder der Kunde das Angebot oder den Bestellschein unterschrieben hat, 2) die Parteien einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der in Artikel 2.1. aufgeführten Frist unterzeichnet haben oder 3) NESTAAN die Bestellung angenommen und in seinem Einkaufsverwaltungstool ERP erfasst hat. Jede Bestellung, die NESTAAN erteilt wird, ohne dass ihr ein schriftliches Angebot vorausgegangen ist, ist für NESTAAN, sofern nichts anderes vereinbart wurde, erst nach schriftlicher Bestätigung und Unterzeichnung eines ordnungsgemäßen Angebots oder Bestellscheins bindend.
2.3. Nur die Eigenschaften der Produkte und Dienstleistungen, die im Angebot von NESTAAN beschrieben sind, sind NESTAAN gegenüber einklagbar. Sämtliche Nennungen oder Abbildungen auf der Website www.nestaan.be oder in den Verkaufsunterlagen des Unternehmens sind unverbindlich. NESTAAN lehnt jede Haftung ab, falls die Eigenschaften der von NESTAAN gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen von den auf der Website oder in den genannten Unterlagen beschriebenen Eigenschaften abweichen.

Artikel 3 – Bestellungen

3.1. NESTAAN liefert keine Produkte oder Dienstleistungen, ohne dass gemäß Artikel 2.2. eine Bestellbestätigung, ein Bestellschein und/oder ein unterzeichnetes Angebot an NESTAAN zurückgeschickt und die eventuell von NESTAAN geforderte Anzahlung geleistet wurde. Diese Formalitäten führen zur Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen.
3.2. Etwaige Änderungen des Kunden an dem von NESTAAN ausgestellten Bestellschein oder Angebot sind nur gültig, sofern NESTAAN sie schriftlich akzeptiert und bestätigt.
3.3. Im Fall einer einseitigen Stornierung einer Bestellung durch den Kunden behält NESTAAN sich das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von zehn (10) Prozent des Gesamtwerts der Bestellung zu verlangen. 
3.4. Sofern keine anderslautenden vorherigen Vereinbarungen schriftlich von NESTAAN akzeptiert wurden, gelten vom Kunden unterzeichnete Angebote oder Bestellscheine als in seinem Namen und in seinem Auftrag abgeschlossen und werden ihm auf seinen Namen in Rechnung gestellt. Wurde in der Bestellbestätigung von NESTAAN nicht ausdrücklich vermerkt, dass die Rechnung auf den Namen und für Rechnung eines Dritten ausgestellt werden soll, kann NESTAAN unter keinen Umständen dazu verpflichtet werden, die Rechnung an einen Dritten auszustellen.
Ebenso haben die Vertreter von NESTAAN keine Vertretungsmacht. Sämtliche von ihnen ausgehandelten Bedingungen oder Vereinbarungen erhalten erst mit dem Versand der schriftlichen Annahme der Bestellung durch NESTAAN verbindlichen Charakter.

Artikel 4 – Fristen

4.1. Die für die Leistungen oder Lieferungen von NESTAAN geltenden Fristen werden einvernehmlich von NESTAAN und dem Kunden im Bestellschein festgelegt. Andernfalls sind sie nur als Richtwerte zu verstehen.   
4.2. Verzögerungen seitens NESTAAN rechtfertigen in keinem Fall die Stornierung der Bestellung, die Kündigung des Vertrags oder eine Schadenersatzforderung.
4.3. Ist eine Frist zwingend einzuhalten, muss dies klar auf dem Bestellschein vermerkt sein. Nur in diesem Fall hat der Kunde bei einer Lieferverzögerung von mehr als fünfundvierzig (45) Tagen Anspruch auf eine Entschädigung, die jedoch drei (3) Prozent des Gesamtpreises der Bestellung nicht überschreiten darf, sofern die Verzögerung nicht ganz oder teilweise dem Kunden und/oder Dritten, die in seinem Namen auf der Baustelle tätig sind, zuzuschreiben ist.
4.4. In jedem Fall und auch bei zwingenden Fristen entbinden die folgenden Umstände NESTAAN von der Einhaltung der für die Leistungen und/oder Lieferungen festgelegten Fristen: Höhere Gewalt (einschließlich unter anderem Streiks, Epidemien, Cyberangriffe, technische Vorfälle, Verzug eines Lieferanten und Arbeitskräftemangel) oder Verschulden Dritter; Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen; Vom Kunden beschlossene Auftragsänderungen während der Bearbeitung; Nichtbereitstellung durch den Kunden von Informationen, die von NESTAAN für die Erbringung der Leistungen und/oder Lieferungen innerhalb der angegebenen Frist angefordert wurden.

Artikel 5 – Ausführungsmodalitäten und Abnahme 

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, NESTAAN alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich und hilfreich sind, beispielsweise ein Lastenheft, eine Spezifikation oder technische Pläne. Außerdem verpflichtet er sich, den Beschäftigten und Subunternehmern von NESTAAN freien Zugang zu allen Infrastrukturen zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich und hilfreich sind.
5.2. Falls ein Lieferdatum mit dem Kunden oder einem in seinem Auftrag handelnden Dritten vereinbart wurde, ist es dem Kunden untersagt, dieses Lieferdatum ohne die vorherige Zustimmung von NESTAAN zu ändern.
5.3. Die von NESTAAN gelieferten Waren und Dienstleistungen gelten, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, als vom Kunden angenommen und genehmigt, sofern der Kunde nicht per Einschreiben innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach der Lieferung an den gemäß Artikel 5.5. bei der Bestätigung der Bestellung durch NESTAAN vereinbarten Ort schriftliche Einwände bezüglich ihrer Konformität vorgebracht hat.   
Der Kunde erklärt, darüber informiert worden zu sein, dass aus technischen Gründen und in Anbetracht der Art der Produkte gewisse Abweichungen bei den Maßen, dem Gewicht und/oder der Farbe der Produkte auftreten und nicht immer vermieden werden können.  NESTAAN behält sich das Recht vor, die vereinbarten Mengen mit einer Marge von rund 10 % zu liefern; in diesem Fall wirdvereinbart, dass NESTAN das Recht hat, die tatsächlich gelieferten Mengen in Rechnung zu stellen; darüber hinaus kann NESTAAN aufgrund der oben genannten Toleranzen in keinem Fall für die Nichteinhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden; der Kunde stellt NESTAAN von jeglicher Haftung aus diesem Grund frei. 
5.4. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, behält NESTAAN sich das Recht vor, die Erfüllung des Vertrags unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu verlangen oder den Vertrag von Rechts wegen als aufgelöst zu betrachten, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. In diesem Fall schuldet der Kunde NESTAAN innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung dieser Kündigung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Preises aufgrund der Nichterfüllung des Vertrags, ohne dass NESTAAN diesen Betrag rechtfertigen muss, und unbeschadet des Rechts von NESTAAN, Entschädigung für den gesamten Schaden zu fordern, falls sich dieser als höher erweisen sollte.5.5. Sofern die Parteien keine anderslautenden Übereinkünfte treffen, wird vereinbart, dass der Gefahrenübergang der von NESTAAN verkauften Produkte bei deren Lieferung gemäß den im Bestellschein vereinbarten Modalitäten erfolgt, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf den einvernehmlich festgelegten Incoterm 2020 (EXW, FOB, CIF, DDP).  

Artikel 6 – Preis 

6.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro, sofern bei der Bestellung keine andere Währung vereinbart wurde.
6.2. Die geltenden Preise verstehen sich zuzüglich Steuern. Sobald die Bestellung bestätigt oder der Vertrag abgeschlossen wurde, sind die Preise von NESTAAN grundsätzlich nicht revidierbar. NESTAAN behält sich jedoch das Recht vor, seine Preise auf der Grundlage des Referenzindex der Erzeugerpreise im Bausektor nach folgender Formel zu indexieren:P2 = (0,2 x P1) + (P1 x i2 / i0], 
wobei gilt:P2 = indexierter Preis;P1 = anwendbarer Preis vor der Indexierung;i0 = Index des Monats, der demjenigen, in dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft traten, vorausging (Bausektor);i2 = Index des Monats, der der Indexierung vorausging.
6.3. Die in den Preislisten von NESTAAN aufgeführten Preise haben rein informativen Charakter und verpflichten NESTAAN in keiner Weise. Gültig ist nur der im Angebot, auf dem Bestellschein oder auf der Rechnung angegebene definitive Preis. 
6.4. Die für die Leistungen festgelegten Preise werden unter Berücksichtigung einer normalen Arbeit ohne vom Kunden verursachte Unterbrechungen oder Änderungen festgelegt. In letzterem Fall ist eine Preisänderung möglich.
6.5. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen enthalten die vereinbarten Preise keine Transportkosten. Ist NESTAAN nicht mit dem Transport oder dessen Organisation beauftragt, muss der Kunde selbst den/die Transport(e) auf seine Kosten und auf eigene Verantwortung organisieren und durchführen.

Artikel 7 – Zahlungsmodalitäten

7.1. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht schriftlich eine Zahlungsfrist eingeräumt wird, sind die Rechnungen von NESTAAN entweder bar und ohne Abzug oder innerhalb von 30 Tagen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, die Gesamtheit seiner Bestellungen gemäß den Modalitäten in der von NESTAAN ausgestellten Rechnung zu begleichen.
7.2. NESTAAN hat das Recht, als Voraussetzung für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen gemäß Artikel 3.1. eine Anzahlung vom Kunden zu fordern. Ebenso behält NESTAAN sich das Recht vor, persönliche oder dingliche Sicherheiten vom Kunden zu verlangen, um die korrekte Erfüllung dessen vertraglicher Pflichten zu garantieren.
7.3. NESTAAN bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises unbeschadet des Gefahrenübergangs gemäß Artikel 5.5 uneingeschränkter Eigentümer der verkauften Waren. 
Im Fall der Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils der NESTAAN geschuldeten Beträge berechtigt der Kunde NESTAAN, die verkauften Waren an jedem Ort und in jeder Hand, in der sie sich befinden, wieder in Besitz zu nehmen und eine eventuell erhaltene Anzahlung einzubehalten. Diese Klausel bleibt auch dann uneingeschränkt gültig, falls die Produkte vom Kunden an einen Dritten weiterverkauft wurden. In diesem Fall erklärt sich der Kunde einverstanden, jede Forderung gegenüber seinem eigenen Kunden an NESTAAN abzutreten, unbeschadet des Rechts von NESTAAN, zu Lasten des Kunden Folgendes einzuziehen: die Kosten für die Wiederbeschaffung einschließlich der Transportkosten sowie die Entschädigung für allfällige Schäden an den Waren, gegebenenfalls unter Abzug der eventuell erhaltenen Anzahlung. 
7.4. Sollte der Kunde einer seiner Verpflichtungen, insbesondere derjenigen, eine fällige Rate zu bezahlen, aus irgendeinem Grund nicht nachkommen, behält NESTAAN sich das Recht vor, die Erfüllung des Vertrags und damit die Lieferung der vereinbarten Waren und/oder die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen von Rechts wegen ohne Mahnung oder Entschädigung auszusetzen.
Gleiches gilt für den Fall, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ungeachtet des Rechts von NESTAAN, persönliche oder dingliche Sicherheiten zu verlangen, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gegenüber NESTAAN zu gewährleisten, selbst wenn die Bestellung bereits von NESTAAN versandt wurde.
7.5. Jede Rechnung, der nicht innerhalb von 8 Tagen nach ihrem Versand per Einschreiben widersprochen wird, gilt als vom Kunden angenommen.
7.6. Eine Anfrage des Kunden bezüglich einer Änderung der geleisteten Arbeit oder eines zusätzlichen Auftrags zur geleisteten Arbeit berechtigt ihn nicht, die Zahlung für die abgeschlossene Arbeit auszusetzen.

Artikel 8 – Verzugszinsen, Strafklausel und Kosten 

8.1. Auf jede Rechnung, die nicht am Fälligkeitstag bezahlt wird, werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung konventionelle Verzugszinsen in Höhe von 1,5 Prozent pro angefangenen Monat erhoben, wobei der Mindestsatz dem in Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr vorgesehenen Satz entspricht.
8.2. Außerdem wird für jede am Fälligkeitstag unbezahlte Rechnung von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine konventionelle, pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 15 % des unbezahlten Betrags mit einem Mindestbetrag von einhundert (100) € pro unbezahlte Rechnung erhoben.
8.3. Darüber hinaus werden bei Nichtbezahlung fälliger Rechnungen Verwaltungskosten in Höhe von 12,50 € pro versandte Mahnung auf die fälligen Beträge aufgeschlagen.
8.4. Im Fall der Einleitung eines Verfahrens aufgrund einer Vertragsverletzung des Kunden, insbesondere im Fall der Nichtbezahlung einer fälligen Rechnung, behält sich NESTAAN das Recht vor, die Erstattung der entstandenen Verteidigungskosten (Anwaltskosten, Sachverständigenkosten usw.) zu verlangen (die einen integralen Bestandteil seines Schadens darstellen), und zwar unbeschadet der Anwendung der zuvor dargelegten Konventionalstrafe.
8.5. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung an ihrem Fälligkeitstag werden sämtliche geschuldeten Beträge sofort fällig, ungeachtet zuvor gewährter Zahlungserleichterungen.
8.6. NESTAAN behält sich außerdem das Recht vor, sämtliche Kosten, die ihm durch den vom Kunden oder einen für ihn handelnden Dritten verschuldeten Lieferverzug entstanden sind, wie Kosten für die Lagerung der verkauften Waren, zurückzufordern (unbeschadet des Rechts von NESTAAN, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent der Rechnung über den Rest der Bestellung zu verlangen).

Artikel 9 – Reklamationen

9.1. Reklamationen und/oder Anfechtungen seitens Privat- oder Geschäftskunden in Bezug auf die gelieferte Dienstleistung oder das gelieferte Produkt müssen, unter Androhung der Nichtigkeit, innerhalb der in Artikel 5.3. genannten Frist per Einschreiben mitgeteilt werden. 
9.2. Jede Reklamation in Bezug auf eine Rechnung muss unter Androhung der Nichtigkeit innerhalb der in Artikel 7.5. angegebenen Frist per Einschreiben an NESTAAN adressiert werden.
9.3. Die Einsendung einer Reklamation entbindet den Kunden unter keinen Umständen von seinen Zahlungspflichten.

Artikel 10 – Gewährleistung 

10.1. Die von NESTAAN gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen gelten nach der in Artikel 5.3. festgelegten Frist als vom Kunden angenommen, sofern Letzterer NESTAAN nicht vor Ablauf dieser Frist per Einschreiben eine präzise und detaillierte Reklamation zukommen lässt.
10.2. Die Anerkennung der Produkte oder Dienstleistungen erstreckt sich auf alle Konformitäts- und offensichtlichen Mängel, d. h. auf alle Mängel, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb der in Artikel 5.3 festgelegten Frist erkennen konnte.
10.3. NESTAAN gewährleistet, dass die gelieferten Dienstleistungen und Waren für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab Lieferung frei von versteckten Mängeln sind. Diese Garantie unterliegt den folgenden Bedingungen: Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss der Kunden nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf bestand, und NESTAAN per Einschreiben über sämtliche Reklamationen in Bezug auf versteckte Mängel direkt nach deren Auftreten, spätestens aber 30 Kalendertage nach der Entdeckung des Mangels, in Kenntnis setzen. Darüber hinaus muss der Mangel die Dienstleistung oder die Ware für die Nutzung, für die sie bestimmt ist, untauglich machen.
10.4. In jedem Fall ist NESTAAN nur verpflichtet, eine gleichwertige und konforme Dienstleistung zu erbringen oder das nicht konforme Produkt zu ersetzen, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung aus egal welchem Grund, insbesondere für die Kosten, die durch den Ersatz verursacht werden, sowie für eventuell damit verbundene Verluste, Schäden und entgangene Gewinne. In keinem Fall werden die erbrachten Leistungen und/oder die gelieferten Waren erstattet.

Artikel 11 – Haftung

11.1. NESTAAN übernimmt keine andere Haftung als die in den Artikeln 10.1. bis 10.5. genannte, und dies nur in dem in diesen Artikeln genannten Rahmen.
NESTAAN haftet nicht für Ratschläge, Anweisungen oder Gebrauchsanleitungen für seine Produkte und Dienstleistungen, die dem Kunden von Dritten übermittelt werden, und lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
11.2. Von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit abgesehen, haftet NESTAAN darüber hinaus weder seinen Kunden noch Dritten gegenüber für direkte Sach- oder Personenschäden, die durch die Nutzung der von NESTAAN erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Produkte entstanden sind, einschließlich entgangener Gewinne oder anderer Schäden, die direkt oder indirekt auf einen Mangel der erbrachten Dienstleistung oder des gelieferten Produkts zurückzuführen sind. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von NESTAAN auf den Betrag der Bestellung oder des Dienstleistungsangebots; die Haftung von NESTAAN für indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
11.3. Der Kunde hält NESTAAN schadlos gegen die Folgen von Ansprüchen, die sich daraus ergeben, dass ein Dritter aufgrund seiner Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen von NESTAAN den Kunden oder NESTAAN haftbar macht.

Artikel 12 – Fälle höherer Gewalt 

12.1. Umstände wie Streiks, Cyberangriffe, Feuer, Epidemien, Verzögerungen bei Lieferanten, Krieg, die Insolvenz von Lieferanten, Betriebsstörungen, Materialfehler, Transportschwierigkeiten, Aufstände, Exportverbote oder -einschränkungen sowie sämtliche administrativen oder gerichtlichen Maßnahmen, die die Herstellung oder den Vertrieb der Produkte beeinträchtigen, und ganz allgemein alle Ereignisse, die sich der Kontrolle von NESTAAN entziehen und dergestalt sind, die Erfüllung des Vertrags zu verhindern oder zu verzögern, gelten als Fälle höherer Gewalt. In solchen Fällen braucht NESTAAN weder die Unvorhersehbarkeit und die Unabwendbarkeit der Umstände noch die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung nachzuweisen.
12.2. NESTAAN informiert den Kunden schnellstmöglich über den Eintritt eines Störereignisses.
12.3. NESTAAN behält sich das Recht vor, die Lieferfrist oder die eventuell vereinbarte Ausführungsfrist um einen Zeitraum, der der Dauer der höheren Gewalt entspricht, zu verlängern. Ebenso behält NESTAAN sich das Recht vor, den Vertrag entschädigungslos zu kündigen, falls diese Ereignisse die Ausführung des Auftrags gemäß den vorgesehenen Modalitäten gefährden können.

Artikel 13 – Kündigung – Vertragsauflösung aufgrund des Verschuldens und zulasten des Kunden

Die vorstehenden Bestimmungen enthalten keinerlei Verzicht auf das Recht von NESTAAN, im Falle der Nichtzahlung oder der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (oder der ernsthaften Gefahr einer solchen Nichterfüllung) durch die Gegenpartei die Auflösung oder Kündigung des Vertrags von Rechts wegen mit Schadenersatz zu verlangen. Die Benachrichtigung des Kunden über eine solche Kündigung erfolgt per Einschreiben durch NESTAAN.  Eine solche Kündigung kann bereits vor Fälligwerden der Verpflichtungen erfolgen.

Artikel 14 – Diverse Bestimmungen

14.1. NESTAAN bleibt uneingeschränkter Eigentümer aller Rechte am geistigen Eigentum, gleich welcher Art, in Bezug auf die von ihm gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Unterlagen und ganz allgemein aller Liefergegenstände oder Produkte, die NESTAAN dem Kunden im Rahmen der Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellt. Gleiches gilt für die Rechte von NESTAAN an seiner Marke und am Namen der von ihm erbrachten Dienstleistungen.  Deren Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne die vorherige Zustimmung von NESTAAN nicht erlaubt und ihre Nutzung ist streng auf die von NESTAAN erbrachten Dienstleistungen beschränkt. 
14.2. Die Nichtigkeit einer der Klauseln der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur völligen Ungültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.3. Sofern die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von NESTAAN die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch NESTAAN erfordert, erfolgt diese Verarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung vom 26. April 2016 und dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sofern die Verarbeitung personenbezogene Daten Dritter betrifft, verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass die Verarbeitung durch NESTAAN gemäß den geltenden Gesetzen und, sofern erforderlich, mit der vorherigen Zustimmung der betroffenen Person erfolgt.
Der Kunde kann NESTAAN jederzeit alle seine Fragen bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten stellen, indem er NESTAAN unter der in der Präambel der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Adresse kontaktiert. 

Artikel 15 – Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

15.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht. 
15.2. Sämtliche Streitigkeiten bezüglich ihrer Entstehung, Auslegung oder Erfüllung werden ausschließlich dem Unternehmensgericht in Gent, Abteilung Kortrijk, vorgelegt.